Ein prägendes Feature des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament